Sozialministerium

Das österreichische Sozialministerium fördert die 24-Stunden-Betreuung durch eine selbständige Betreuungskraft ebenfalls mit bis zu € 550,00 pro Monat, sofern die Betreuung gemäß dem Hausbetreuungsgesetz erfolgt.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen zählen:

  • Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses gem. § 1 HBeG (Hausbetreuungsgesetz)
  • Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3
  • Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung (bei Vorliegen der Pflegegeldstufe 3 und 4 Nachweis durch einen Befund des behandelnden Haus- bzw. Facharztes)
  • Fachspezifisches Qualifikationsniveau der Betreuungskraft
  • Einkommensgrenze € 2.500,00 netto monatlich

(Stand: März 2015)

Antragstellung

Das Ansuchen auf Gewährung eines Zuschusses muss bei der zuständigen Landesservicestelle des Sozialministeriums eigenhändig, von einem gesetzlichen Vertreter oder durch einen Angehörigen vor Beginn oder in zeitlicher Nähe zum Betreuungsstart erfolgen.

Beratung und Unterstützung durch curadomi

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Anliegen rund um die Leistungen des Sozialministeriums:

  • Erstellen und Einreichen des Erstantrags
  • Erstellen und Einreichen der Wechselanträge (bei Wechsel einer Betreuungskraft)
  • 15-tägige Informationsweitergabe hinsichtlich der Anwesenheit der Betreuerinnen bzw. Betreuer
  • Einholung des Befundberichts zum Nachweis der Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung vom behandelnden Arzt

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Wir informieren Sie unverbindlich.
Montag bis Freitag: 9-18 Uhr, Samstag: 9-13 Uhr