Pflegegeld

Die altersgerechte Betreuung bzw. Pflege in der gewohnten häuslichen Umgebung erfordert (neben den laufenden Lebenshaltungskosten) zusätzliche finanzielle Ressourcen, vor allem für entsprechend geschultes Fachpersonal, Heilbehelfe und Hilfsmittel.

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abgeltung dieses finanziellen Mehraufwands, die je nach Ausmaß des Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit gewährt wird.

Staffelung des Pflegegelds
(nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs):

Ab 65 Stunden

(Pflegestufe 1)

€ 157,30

Ab 95 Stunden

(Pflegestufe 2)

€ 290,00

Ab 120 Stunden

(Pflegestufe 3)

€ 451,80

Ab 160 Stunden

(Pflegestufe 4)

€ 677,60

Ab 180 Stunden

(Pflegestufe 5)

Wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist.

€ 920,30

Ab 180 Stunden

(Pflegestufe 6)

Wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

€ 1.285,20

Ab 180 Stunden

(Pflegestufe 7)

Wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt.

€ 1.688,90


(Stand: Jänner 2017)

Schritte zur Zuerkennung des Pflegegelds

  • Antragstellung
  • ärztliche Untersuchung
  • Entscheidung
  • Bescheid

Beratung und Unterstützung durch curadomi

Wir beraten und unterstützen Sie in allen Anliegen rund um die Gewährung des Pflegegelds:

  • Erstellen und Einreichen des Erstantrags
  • Erstellen und Einreichen der Erhöhungsanträge
  • Anwesenheit bei der ärztlichen Untersuchung in den Wohnräumlichkeiten
  • Einsprüche bzw. Vorbereiten allfälliger Klagen beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht

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Montag bis Freitag: 9-18 Uhr, Samstag: 9-13 Uhr